1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche vom Fotografen ausgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Sie gelten als vereinbart, sobald der Kunde ein Angebot des Fotografen annimmt, eine Lieferung oder Leistung entgegennimmt oder das Bildmaterial verwendet – spätestens jedoch mit der Annahme zur Veröffentlichung.
Widerspricht der Kunde den AGB, so ist dies innert drei Arbeitstagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Fotografen ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Auftragsproduktionen
Kostenvoranschläge des Fotografen sind grundsätzlich unverbindlich. Kostenüberschreitungen von mehr als 15 % sind dem Kunden anzuzeigen, sobald sie erkennbar werden.
Verzögerungen, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind (z. B. durch höhere Gewalt, Wetterbedingungen oder Kundenverzug), berechtigen zur zusätzlichen Vergütung entsprechend dem Zeithonorar oder in Form einer angemessenen Anpassung eines Pauschalhonorars.
Der Fotograf ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags erforderliche Leistungen Dritter im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beauftragen.
Die Auswahl der zur Abnahme vorgelegten Aufnahmen obliegt dem Fotografen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Mängelrügen müssen innert zwei Wochen nach Lieferung schriftlich erfolgen. Danach gelten die Aufnahmen als vertragsgemäss und mängelfrei.
3. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
Diese AGB gelten für sämtliches überlassenes Bildmaterial – unabhängig von Entstehungsform oder technischer Ausführung, insbesondere auch für digital übermittelte Daten.
Der Kunde anerkennt, dass es sich bei den gelieferten Bildern um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG) handelt.
Kundenseitige Vorschläge oder Konzeptionen gelten als eigene vergütungspflichtige Leistungen.
Das Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Fotografen – auch bei Zahlung von Schadenersatz.
Der Kunde ist verpflichtet, das Bildmaterial sorgfältig zu behandeln und es nur zu internen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Bearbeitung weiterzugeben.
Reklamationen müssen innert zwei Wochen erfolgen, ansonsten gilt das Material als ordnungsgemäss geliefert.
4. Nutzungsrechte
Grundsätzlich wird dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung eingeräumt.
Online-Veröffentlichungen sind – sofern nicht anders vereinbart – auf die Dauer einer vergleichbaren Printveröffentlichung begrenzt.
Exklusive Nutzungsrechte oder zeitlich/räumlich/medienbezogen eingeschränkte Rechte sind separat zu vereinbaren und bedürfen eines Aufpreises von mindestens 100 % des Grundhonorars.
Die Nutzung ist auf den im Angebot bzw. Lieferschein definierten Zweck und das definierte Medium beschränkt.
Jede weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Fotografen und ist zusätzlich honorarpflichtig. Dies gilt u. a. für:
- Zweitverwertung (z. B. Werbemittel, Sammelbände)
- Bearbeitung oder Veränderung (inkl. Composings)
- Speicherung auf beliebigen Datenträgern ausserhalb interner Verarbeitung
- Online-Nutzung, auch in internen Archiven
- Weitergabe an Dritte, Übertragung von Rechten
Veränderungen am Bildmaterial sind nur mit schriftlicher Zustimmung und entsprechender Kennzeichnung zulässig.
Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte – auch innerhalb von Konzernen – ist ausgeschlossen.
Die Nutzung ist nur erlaubt bei vollständiger Zahlung und bei deutlicher Urheberkennzeichnung am Bild.
5. Haftung
Der Fotograf haftet nicht für Verletzungen von Rechten Dritter (z. B. abgebildeter Personen oder Objekte), sofern kein entsprechendes Release vorliegt. Die Klärung solcher Rechte obliegt dem Kunden.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Textgestaltung sowie für den inhaltlichen Kontext der Veröffentlichung.
Nach ordnungsgemässer Lieferung ist der Kunde für die sachgerechte Verwendung des Bildmaterials verantwortlich.
6. Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar. Sofern keines vereinbart wurde, richtet es sich nach branchenüblichen Ansätzen (z. B. SAB oder MFM als Richtwerte).
Das Honorar versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt.).
Nebenkosten wie Reisespesen, Material, Requisiten oder Modellhonorare sind nicht im Honorar enthalten und separat zu vergüten.
Das Honorar ist bei Lieferung fällig. Teilablieferungen sind entsprechend zu honorieren. Abschlagszahlungen sind zulässig.
Auch bei Nichtveröffentlichung des gelieferten Bildmaterials ist das vereinbarte Honorar zu zahlen. Bei Nutzung als Layout-Vorlage gilt ein Mindesthonorar von CHF 75.00 pro Bild.
Verrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit rechtskräftig anerkannten Forderungen zulässig.
7. Rückgabe des Bildmaterials
Analoges Bildmaterial ist innert 3 Monaten nach Nutzung/Veröffentlichung unaufgefordert zurückzusenden. Zwei Belegexemplare sind beizulegen. Verlängerungen bedürfen schriftlicher Zustimmung.
Digitale Daten sind nach Gebrauch zu löschen bzw. Datenträger zu vernichten. Es besteht kein Anspruch auf spätere Wiederherstellung.
Bildmaterial zur Prüfung ist ebenfalls fristgerecht zurückzugeben oder zu löschen – je nach Format. Eine Fristverlängerung ist nur gültig, wenn schriftlich bestätigt.
Die Rücksendung erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden. Verpackung und Versand müssen branchenüblich erfolgen.
8. Vertragsstrafe, Schadensersatz
Bei unberechtigter Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe wird pro Fall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig – zusätzlich zu weiterem Schadensersatz.
Bei fehlender oder fehlerhafter Urheberangabe ist ein Zuschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
9. Allgemeines
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen in der Schweiz.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Nebenabreden und Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die der ursprünglichen Absicht wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahekommt.